Abmahnunfug Sonderklasse

Das Abmahnunwesen treibt ja seit einigen Jahren speziell im Zusammehang mit Internet sein Unwesen. Auch der Grillmaster wurde mal abgemahnt, weil er auf einer anderen seiner zahllosen Webseiten einen Scan eines Flyer abgebildet hatte, auf dem ein winziger schwarz-weisser Kartenauschnitt abgebildet war, vom Ersteller des Flyers wohl aus einem FALK-Stadtplan abkopiert. Da musst die Rechteinhaberin natürlich abmahnen und Schadenersatz fordern. Kennt man ja alles.


Aber kürzlich ist dann doch was passiert, was ich schon als eine neue Stufe des Absurden zum Thema Abmahnen auffassen würde: Die Firma
Ralf Bohle GmbH mahnte einen Fahradhändler ab, weil er unautorisiert Bildermaterial der Ralf Bohle GmbH in seinem Internet Shop verwendet hatte.

Okay, soweit so normal. Leider.

Lustig wird's erst, wenn man in die Details sieht:
Die Ralf Bohle GmbH ist besser bekannt unter dem Markennamen "Schwalbe", die stellen Fahradreifen her. Der abgemahnte Händler verkauft in seinem Shop genau diese Schwalbereifen und die fraglichen Bilder waren … na? Genau. Bilder der verkauften Reifen.

Äh? Also ich kenne das so, dass die Hersteller von Kram extra Bilder anfertigen, die die Händler dann verwenden sollen. Das hingegen eine Firma Händlern verbietet ihre Produktfotos zu verwenden, ist wohl eine Novität in der Welt der Absatzsteigerung und des modernen Vertriebs, ein völlig neues Konzept.

Des Grillmasters simples Hirn ist aber auch nach langem Nachdenken nicht in der Lage, die Genialität diese Konzepts zu durchdringen und irgendwie habe ich den Verdacht, da läuft was ganz Anderes ab!


Ich stelle mir das so vor:


Hauptquartier der Firma Ralf Bohle GmbH, Krisensitzung.

Vertriebschef (erregt): "Meine Herren, wir verkaufen ZU VIEL. Wohin mit den ganzen Kröten? Das war so nicht geplant! Es muss was geschehen! Ich bitte um Vorschläge."

Meier: "Wir könnten unsere Reifen mit alten Fischen einreiben, dann stinken die und keiner will sie mehr haben."

Vertriebschef: "Zu teuer, da müssen wir ja tote Fische einkaufen."

Marketingleiter: "Wir könnten eine Anzeigenkampagne starten, die unsere Reifen schlecht macht."

Vertriebschef: "Ich weiss nicht, das würden viele vielleicht als Humor auffassen und dann hätten wir den Salat: Noch mehr verkaufte Reifen!"

Schulze: "Ich habs: Wir mahnen einfach unsere Händler ab, wenn sie zwecks Verkaufssteigerung unsere Bilder neben den Beschreibungstext stellen. Dann müssen die selber amateurhafte Fotos machen, auf denen unsere Produkte scheisse drauf aussehen! Das sollte schon einiges bringen! Oder - wenn wir Glück haben - sind die so pissed, dass die unsere Reifen freiwillig nicht mehr verticken."

Vertriebschef: "Schulze! Sie sind GENIAL. Super Idee, so machen wir's!"





Update: Inzwischen hat sich die Ralf Bohle GmbH auf Ihrer Webseite versucht zu entschuldigen. Selbst wenn ich der Argumentation der Ralf Bohle GmbH folgen wollte, wäre erstmal ein einfaches Anwaltsschreiben möglich gewesen. Zumindest müssen die abgemahnten Händler wohl kein Geld zahlen. Das ist gut. Ich persönlich hab so die Nase voll von diesem unsägliche Abmahnunwesen, dass es für mich als Konsument nix mehr ändert. Nun, mein Drohpotential mit den ca. 2 Fahrradreifen die ich pro Dekade so brauche ist allerdings überschaubar …