Fuckparade 4
01/12/2001 Abgelegt in:FuPa
FUCKPARADE 4
Liebe Freunde,
eine Info zum aktuellen Stand der Dinge bezüglich der Fuckparade. Kurz:
Der Kampf geht weiter.
Es herrscht das Mißverständnis, das Bundesverfassungsgericht hätte sich dazu geäußert, ob die Fuckparade (und auch die Love Parade) eine Demonstration sei oder nicht.
Darauf beziehen sich mittlerweile zahlreiche ablehnende Bescheide von Versammlungsbehörden bezüglich der Synchron-Parade in Hamburg, der "Mini-Love-Parade" in Leipzig, der Skater-Demos von Rollwerk in Köln und Düsseldorf sowie der Berlin-parade und Juso-Skater-Demo in Berlin.
Hiermit ist genau die Einschränkung des Demonstrationsrechts eingetreten, die wir befürchtet haben und bereits in Pressemitteilungen und mit der Demonstration am 14. Juli thematisiert haben.
http://www.bembelterror.de/fuckparade/2001/fp2001_news_trauma_0710b.html
http://www.bembelterror.de/fuckparade/2001/fp2001_news_trauma_0712.html
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Kammerbeschluß im Eilverfahren 1 BvQ 28/01 aber nur ausgeführt, daß es Verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei, die rechtliche Beurteilung danach zu richten, ob die Veranstaltung ihrem Gesamtgepräge nach eine Versammlung ist oder ob der Spaß- Tanz- oder Unterhaltungswert im Vordergrund steht. In der Vornahme einer generellen Gesamtbetrachtung einer Demonstration, um diese als Demonstration zu bewerten, wurde daher kein offensichtlicher Rechtsfehler des Oberverwaltungsgerichts gesehen.
Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Demonstrationseigenschaft der Fuckparade und der Love Parade erfolgte *nicht*, was sich schon daraus ergibt, daß das Verfassungsgericht keine Tatsacheninstanz ist und es sich darüber hinaus nicht um ein Hauptverfahren in Form einer Verfassungs-beschwerde gehandelt hat. Das Bundesverfassungsgericht hat zur abschließenden Klärung der Einordnung auf das Hauptsacheverfahren verwiesen.
Diese abschließende Klärung in Hauptsacheverfahren streben wir nun mit zwei Klagen vor dem Berliner Verwaltungsgericht zur Fuckparade und zum "Radioverbot" auf der am 14. Juli durchgeführten Demo an.
http://www.bembelterror.de/fuckparade/2001/fp2001_news_klage_0813a.html
http://www.bembelterror.de/fuckparade/2001/fp2001_news_klage_0813b.html
Sollte es weitere Neuigkeiten geben, werden wir Sie auf dem Laufenden
halten.
Viele Grüße,
Martin Kliehm
--
Fuckparade http://www.fuckparade.de
http://www.bembelterror.de
mailto:fuckparade@bembelterror.de
Liebe Freunde,
eine Info zum aktuellen Stand der Dinge bezüglich der Fuckparade. Kurz:
Der Kampf geht weiter.
Es herrscht das Mißverständnis, das Bundesverfassungsgericht hätte sich dazu geäußert, ob die Fuckparade (und auch die Love Parade) eine Demonstration sei oder nicht.
Darauf beziehen sich mittlerweile zahlreiche ablehnende Bescheide von Versammlungsbehörden bezüglich der Synchron-Parade in Hamburg, der "Mini-Love-Parade" in Leipzig, der Skater-Demos von Rollwerk in Köln und Düsseldorf sowie der Berlin-parade und Juso-Skater-Demo in Berlin.
Hiermit ist genau die Einschränkung des Demonstrationsrechts eingetreten, die wir befürchtet haben und bereits in Pressemitteilungen und mit der Demonstration am 14. Juli thematisiert haben.
http://www.bembelterror.de/fuckparade/2001/fp2001_news_trauma_0710b.html
http://www.bembelterror.de/fuckparade/2001/fp2001_news_trauma_0712.html
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Kammerbeschluß im Eilverfahren 1 BvQ 28/01 aber nur ausgeführt, daß es Verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei, die rechtliche Beurteilung danach zu richten, ob die Veranstaltung ihrem Gesamtgepräge nach eine Versammlung ist oder ob der Spaß- Tanz- oder Unterhaltungswert im Vordergrund steht. In der Vornahme einer generellen Gesamtbetrachtung einer Demonstration, um diese als Demonstration zu bewerten, wurde daher kein offensichtlicher Rechtsfehler des Oberverwaltungsgerichts gesehen.
Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Demonstrationseigenschaft der Fuckparade und der Love Parade erfolgte *nicht*, was sich schon daraus ergibt, daß das Verfassungsgericht keine Tatsacheninstanz ist und es sich darüber hinaus nicht um ein Hauptverfahren in Form einer Verfassungs-beschwerde gehandelt hat. Das Bundesverfassungsgericht hat zur abschließenden Klärung der Einordnung auf das Hauptsacheverfahren verwiesen.
Diese abschließende Klärung in Hauptsacheverfahren streben wir nun mit zwei Klagen vor dem Berliner Verwaltungsgericht zur Fuckparade und zum "Radioverbot" auf der am 14. Juli durchgeführten Demo an.
http://www.bembelterror.de/fuckparade/2001/fp2001_news_klage_0813a.html
http://www.bembelterror.de/fuckparade/2001/fp2001_news_klage_0813b.html
Sollte es weitere Neuigkeiten geben, werden wir Sie auf dem Laufenden
halten.
Viele Grüße,
Martin Kliehm
--
Fuckparade http://www.fuckparade.de
http://www.bembelterror.de
mailto:fuckparade@bembelterror.de