Fuckparade

Heute hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig festgestellt, das die Fuckparade 2001 eine Demonstration gewesen wäre und die Verwaltungsbehörde die Anmeldung hätte annehmen müssen. Es sei im Gegensatz zur Auffassung des Polizeipräsident in Berlin keineswegs zweifelsfrei auszuschließen, dass die Veranstaltung mit Blick auf ihr Gesamtgepräge für einen Außenstehenden erkennbar auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtet war.
Die Verwaltungsbehörden hatten 2001 ja argumentiert, das der unbeteiligte Beobachter die Fuckparade nur für eine Art Strassenparty halten würde und gar nicht erkennen könne, dass es eine Demonstration sei.
Dem schloss sich das Gericht nicht an:
Die Fuckparade wäre daher auch in der geplanten Form ohne Redebeiträge eine Demonstration im Sinne des Versammlungsrechts gewesen (BVerwG 6 C 23.06).

Es war ja wie bekannt 2001 dann schliesslich zu einer ersatzweisen Demonstration gekommen, die durch die Behörden mit teilweise geradezu absurden Auflagen versehen war: So durften unter anderem keine Radios oder andere Musikabspielgeräte mitgeführt werden. Die Polizei hatte daher grossflächig um den Veranstaltungsort der Demo bei Demonstranten und zum Teil auch Passanten Radios, tragbare CD Player, MP3 Player und ähnliches eingesammelt.

Das hat schon eher an Repressalien totalitärer Staaten und Diktaturen erinnert als an die demokratische und freiheitliche BRD.

Ich war damals selbst zugegen und war, muss ich sagen, schon sehr geschockt, dass es in Deutschland offenbar möglich ist, Leuten legal Radios und CD Player weg zu nehmen.


Siehe dazu auch:
http://www.hauptstadtblog.de/article/3336/